• Geprüfte Armbanduhren
  • Professionelle Restaurierungen
  • Schneller Versand
  • Maßgeschneideter Service
  • Sie werden begeistert sein
  • Geprüfte Armbanduhren
  • Professionelle Restaurierungen
  • Schneller Versand
  • Maßgeschneideter Service
  • Sie werden begeistert sein

Vintwatches – Kommissionsgeschäft für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als Einlieferer



§ 1 - Allgemeines

1.1 Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für das Kommissionsgeschäft (nachfolgend als "AGBKG" bezeichnet) auf unserer Internetseite www.vintwatches.de (nachfolgend als "vintwatches.de" bezeichnet).

1.2 Vintwatches verkauft über die Seite vintwatches.de Kommissionsware von Verbrauchern („Einlieferer“). Vintwatches übernimmt für den Einlieferer der angebotenen Ware die Vermarktung, indem es öffentlich im eigenen Namen und für Rechnung des Einlieferers Gegenstände verkauft („Kommissionsgeschäft“).

1.3 Der Einlieferer hat das Recht, Ware, die auf vintwatches.de angeboten wird, zurückzuziehen. Hierzu muss der Einlieferer den Rückzug schriftlich (per Email ausreichend) gegenüber Vintwatches erklären. Vintwatches ist verpflichtet, das Angebot Ware innerhalb von 3 Werktagen von der Website zu entfernen. Sollte bis zur Löschung der Anzeige ein bindendes Angebot zum Kauf der Ware durch einen Dritten erfolgt sein, so ist Vintwatches berechtigt, die Ware an den Dritten zu veräußern.

1.4 Vintwatches richtet das Angebot auf vintwatches.de an Verbraucher und Unternehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, bzw. nur an volljährige Personen. Sollte die Volljährigkeit im Lande des Kunden zu einem späteren Zeitpunkt als der Vollendung des 18. Lebensjahres beginnen, kann der Kunde das Angebot auf vintwatches.de erst dann in Anspruch nehmen, wenn er im Lande seines Wohnsitzes als volljährig gilt oder aber die Einwilligung des Rechtsgeschäftes durch die erziehungsberechtigte Person in schriftlicher Form vorliegt. Vintwatches behält sich das Recht vor, eine Genehmigung eines solchen Rechtsgeschäft auch nachträglich einzuholen.

1.5 Vintwatches behält sich vor, Kunden vom Kauf auf vintwatches.de auszuschließen, wenn sich deren Wohnsitz/Lieferadresse in einem Land befindet, in das die Waren, die angeboten werden, nicht eingeführt werden dürfen, oder außerhalb unseres Liefergebietes liegt und Vintwatches hiervon Kenntnis hat oder wenn berechtigte Zweifel an der Identität oder Bonität des Kunden bestehen.

§ 2 - Vorgehensweise des Kommissionsgeschäftes

2.1 Bei Verkauf von Kommissionsware durch Vintwatches wird die Ware vom Einlieferer ausreichend versichert an uns versendet und durch Vintwatches geprüft. Im Anschluss an diese Prüfung stellt Vintwatches dem Einlieferer einen unverbindlichen Schätzpreis, der dem jeweiligen Zustand der Ware entspricht.

2.2 Vintwatches verkauft nur Ware im Kundenauftrag, die sich in einem einwandfreien technischen und optischen Zustand befindet.

2.3 Weist die Ware technische oder optische Mängel auf, so macht Vintwatches dem Einlieferer ein verbindliches Angebot zur Instandsetzung der Ware. Der Einlieferer entscheidet, ob er das Angebot annimmt oder ob er die Ware zurückzieht. Die Instandsetzung der Ware wird von Vintwatches im Namen und auf Kosten und Rechnung des Einlieferers durchgeführt. Die Kosten dafür trägt der Einlieferer.

2.4 Im Anschluss an die Begutachtung erstellt Vintwatches Bilder der Ware und verfasst eine Beschreibung. Die Ware wird dann in der passenden Kategorie auf der Seite vintwatches.de eingestellt.

2.5 Wird die Ware verkauft, überweist der Käufer die fällige Kaufsumme an Vintwatches. Vintwatches überweist den Betrag nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist unter Abzug der Kommissionsgebühr an den Einlieferer.

§ 3 - Pflichten des Einlieferers

3.1 Der Einlieferer verpflichtet sich, Vintwatches alle zur Ware dazu gehörigen Unterlagen, Originalverpackungen, Service-Belege und eventuelles Zubehör mit der Einlieferung der Ware zur Verfügung zu stellen.

3.2 Die Beschreibung der Ware hat wahrheitsgemäß zu erfolgen. Das schließt auch die Beschreibung von eventuellen Mängeln ein. Der Einlieferer haftet für nicht wahrheitsgemäße oder falsche Angaben. Insoweit überlässt Vintwatches vor Veröffentlichung des Angebots die Beschreibung der Ware an den Einlieferer zur Prüfung. Soweit innerhalb von 2 Werktagen keine Beanstandung erfolgt bzw. die Beschreibung positiv bestätigt wird, erfolgt die Anpreisung des Angebots unter Zugrundelegung der Beschreibung. Auf bekannte Mängel hat der Einlieferer hinzuweisen.

3.3 Der Einlieferer hat einen marktgerechten Verkaufspreis festzulegen. Vintwatches behält sich das Recht vor, Waren mit nicht marktkonformen Preisvorstellungen abzulehnen bzw. mitzuteilen, unter welchem Preis die Ware angeboten werden kann.

3.4 Der Einlieferer verpflichtet sich, zur Bewerbung der Ware keine rechtlich geschützten Materialien ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers zu verwenden. Im Fall eines Verstoßes gegen Rechte Dritter kann das betroffene Angebot von Vintwatches gelöscht werden und Vintwatches vom Einlieferer auf erstes Anfordern verlangen, von Ansprüchen Dritter freigestellt zu werden.

3.5 Der Einlieferer ist verpflichtet, sicherzustellen, dass nur ordnungsgemäß versteuerte Ware, die in seinem Eigentum steht und frei ist von Rechten Dritter, von Vintwatches zum Verkauf angeboten wird.

3.6 Wird die Ware zunächst verkauft und der Endkunde macht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, ist der Einlieferer verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Vintwatches wird die Ware dann erneut als Angebot einstellen.

§ 4 - Echtheit der Kommissionsware

4.1 Der Einlieferer verpflichtet sich, ausschließlich echte Ware bei Vintwatches zu inserieren. Sollte sich herausstellen, dass die gelieferte Ware diesem Standard nicht entspricht, haftet der Einlieferer für die sich daraus ergebenden Ansprüche Dritter.

4.2 Echtheit wird wie folgt definiert:

Bei echter Ware handelt es sich um Ware, die zum Erwerbszeitpunkt nach dem allgemein gültigen Stand der Wissenschaft keine mit Täuschungsabsicht hergestellte Kopie oder Teilkopie darstellt, deren Zweck darin besteht, einen potenziellen Käufer über den Hersteller, ein bestimmtes Modell des Herstellers, den Herstellungszeitpunkt, das Material oder das Alter der Ware zu täuschen. Bezüglich des Materials muss die Ware aus Originalteilen bestehen, die zum Zeitpunkt der Herstellung verbaut wurden. Neue oder alte passende Ersatzteile oder Komponenten, die zum Zwecke einer Reparatur oder Ausbesserung fachmännisch verbaut wurden, qualifizieren die Ware in ihrer Gesamtheit nicht als unecht. Als unecht hingegen wird Ware bezeichnet, wenn mehrere Teile oder Komponenten unfachmännisch eingebaut wurden oder nicht originale Teile oder Komponenten den ursprünglichen Zustand der Ware in gravierender Weise verändern. Geringfügige Veränderungen beeinträchtigen die Echtheit der Ware in ihrer Gesamtheit nicht, wenn sie zu Reparaturzwecken erfolgten und der allgemeinen Funktionalität dienen. Der Zulieferer hat in seiner Beschreibung auf evtl. Veränderungen an der Ware im Sinne dieser Definition hinzuweisen. Vintwatches behält sich das Recht vor, zweifelhafte Ware aus dem Angebot zu entfernen.


§ 5 - Kosten des Kommissionsgeschäftes

5.1 Vor dem Verkauf von Waren auf vintwatches.de wird mit dem Einlieferer eine Kommissionsgebühr vereinbart. Dies geschieht auf individueller Basis und ist abhängig von dem angebotenen Modell.

5.2 Die Kosten des versicherten Transportes der Ware trägt der Einlieferer.

5.3 Bei Rückzug der Ware wird dem Einlieferer eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 100 in Rechnung gestellt. Ein Rückzug der Ware vor Einstellen auf der Seite vintwatches.de ist für den Einlieferer kostenfrei.

§ 6 - Einlagerung der Ware

6.1 Der Einlieferer verpflichtet sich, die Ware während der Dauer des Angebots auf der Seite vintwatches.de bei Vintwatches einlagern zu lassen. Vintwatches haftet für Verlust oder Beschädigung der Ware während der Einlagerung.

6.2 Die Ware wird von Vintwatches fachgerecht in einem Bankschließfach eingelagert. Die Einlagerung geschieht auf Namen und Rechnung von Vintwatches.

6.3 Zieht der Einlieferer die Ware zurück, so wird die Ware auf dessen Kosten an ihn versichert zurückgesendet. Die Kosten dafür trägt der Einlieferer.

§ 7 - Widerruf durch den Endkunden

7.1 Dem Endkunden steht ein zweiwöchiges gesetzliches Widerrufsrecht zu.

7.2 Gegenüber dem Einlieferer gilt die Ware erst dann als verkauft, wenn die zweiwöchige Widerrufsfrist abgelaufen ist.

7.3 Das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen gelten nicht für Fernabsatzverträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 8 Freistellung

8.1 Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen durch den Käufer oder Dritten gegenüber Vintwatches, stellt der Einlieferer Vintwatches von allen unmittelbaren und mittelbaren Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.

8.2. Dies gilt nicht, wenn dieser Anspruch aufgrund eines grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verschuldens von Vintwatches entstanden ist.

§ 9 Schlussbestimmungen

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBKG ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte diese AGBKG Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGBKG nicht berührt. Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt mit Rückwirkung eine solche wirksame und durchführbare Bestimmung als zwischen den Parteien vereinbart, wie sie die Parteien unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks dieser AGBKG vereinbart hätten, wenn ihnen bei Abschluss dieser AGBKG die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder das Fehlen der betreffenden Bestimmung bewusst gewesen wäre. Die Parteien sind jeweils verpflichtet, eine solche Bestimmung in der erforderlichen Form zu bestätigen.

9.2 Im Übrigen gelten die Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.